Barrierefreiheit & BFSG

Barrierefreiheit & BFSG: Websites, die jeder nutzen kann

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir klären, ob es Ihre Website betrifft, prüfen sie nach WCAG 2.1 und setzen die nötigen Änderungen um. Verständlich erklärt, ohne Juristendeutsch.

✓ Betroffenheits-Check ✓ WCAG 2.1 Audit ✓ Umsetzung ✓ Barrierefreiheitserklärung
Kurz erklärt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Anbieter digitaler Angebote für Verbraucher, ihre Dienste barrierefrei zu gestalten, zum Beispiel Online-Shops und Buchungsstrecken. Maßstab für Websites ist in der Praxis WCAG 2.1 auf Stufe AA. Kleinstunternehmen sind für Dienstleistungen ausgenommen. DEKODE prüft Ihre Betroffenheit, testet die Website, setzt Mängel um und erstellt die Barrierefreiheitserklärung.

Gilt seit
28. Juni 2025 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, des European Accessibility Act)
Betrifft
bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Online-Shops, Buchungs- und Bankdienste, E-Books und Personenbeförderung
Ausnahme
Kleinstunternehmen für Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
Maßstab
EN 301 549, für Webinhalte entspricht das WCAG 2.1 Stufe AA
Unsere Leistungen
Betroffenheits-Check, Audit, Umsetzung, Barrierefreiheitserklärung, Neubau von Anfang an barrierefrei
Preis
Nach Umfang. Ein Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch.
Ihr Nutzen

Warum sich Barrierefreiheit lohnt, auch ohne Pflicht

Mehr Menschen erreichen

Seh-, Hör-, Motorik- oder Konzentrationseinschränkungen sind verbreiteter, als man denkt. Dazu kommen Situationen wie grelle Sonne auf dem Handy oder eine verletzte Hand. Eine barrierefreie Seite lässt weniger Besucher scheitern.

Bessere Bedienbarkeit für alle

Klare Kontraste, große Klickflächen, verständliche Formulare und eine logische Reihenfolge helfen jedem Besucher, besonders auf dem Smartphone.

Überschneidung mit SEO

Saubere Überschriftenstruktur, aussagekräftige Alternativtexte, beschriftete Formulare und gut lesbarer Code sind auch Merkmale, die Suchmaschinen und KI-Systeme verstehen.

Rechtliche Klarheit

Wer weiß, ob und in welchem Umfang das BFSG gilt, kann gezielt handeln, statt auf Verdacht alles umzubauen. Wer betroffen ist, vermeidet Beanstandungen und Bußgelder.

Zukunftssicher gebaut

Neue Seiten, die von Anfang an barrierefrei entstehen, sind deutlich günstiger als ein nachträglicher Umbau.

Glaubwürdiger Auftritt

Eine Barrierefreiheitserklärung zeigt, dass Sie sich mit dem Thema befasst haben und Rückmeldungen ernst nehmen.

6 Schritte

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der Frage „Betrifft mich das?“ bis zur veröffentlichten Erklärung.

Ablauf besprechen
  1. Betroffenheit einschätzen

    Wir gehen gemeinsam durch: Richtet sich Ihr Angebot an Verbraucher? Kann man online etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag schließen? Wie groß ist Ihr Betrieb? Daraus ergibt sich eine begründete Einschätzung. Bei Grenzfällen empfehlen wir eine rechtliche Prüfung.

  2. Website testen

    Wir prüfen Ihre Seite mit automatischen Werkzeugen und von Hand: Bedienung nur mit der Tastatur, Zoom bis 400 Prozent, Kontraste, Formulare, Screenreader-Stichproben. Automatische Tests erkennen nur einen Teil der Probleme, die händische Prüfung ist unverzichtbar.

  3. Bericht mit Priorität

    Sie erhalten eine verständliche Liste: Was ist das Problem, wo tritt es auf, wie schwer wiegt es, was kostet die Behebung? So können Sie entscheiden, womit Sie beginnen.

  4. Mängel beheben

    Wir setzen die Änderungen in Design und Code um: Kontraste, Fokusanzeige, Beschriftungen, Alternativtexte, Fehlermeldungen, Struktur. Die Seite behält dabei ihr Aussehen, wo immer möglich.

  5. Erklärung und Feedback-Kontakt

    Wir erstellen die Barrierefreiheitserklärung und richten einen Kontaktweg ein, über den Nutzer Barrieren melden können. Sie beschreibt ehrlich, was erfüllt ist und was nicht.

  6. Pflege bei Änderungen

    Barrierefreiheit ist kein einmaliger Haken. Bei neuen Seiten, Funktionen oder Inhalten prüfen wir erneut, damit der Stand erhalten bleibt.

Wer vom BFSG betroffen ist

Das BFSG gilt nicht für jede Website. Es richtet sich an Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites wichtig sind vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Angebote, bei denen Verbraucher online einen Vertrag schließen, etwa im Online-Shop oder bei einer verbindlichen Buchung. Hinzu kommen Bankdienstleistungen für Verbraucher, Personenbeförderung, E-Books und Telekommunikationsdienste.

Eine reine Informationsseite eines Handwerksbetriebs mit Kontaktformular fällt in der Regel nicht darunter. Anders kann es bei einer Fahrschule aussehen, deren Online-Anmeldung zu einem Vertragsschluss führt. Ob das zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. Zusätzlich gilt: Kleinstunternehmen sind von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen, wenn sie weniger als 10 Beschäftigte haben und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreichen.

Was WCAG 2.1 konkret verlangt

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gliedern sich in vier Grundsätze: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Auf Stufe AA bedeutet das unter anderem:

  • Kontraste: Fließtext mit mindestens 4,5 zu 1, großer Text und Bedienelemente mit mindestens 3 zu 1
  • Alternativtexte: Bilder mit Informationsgehalt beschreiben, rein dekorative Bilder auslassen
  • Tastaturbedienung: Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar, der Fokus ist jederzeit sichtbar, es gibt keine Tastaturfalle
  • Formulare: Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Fehler werden verständlich benannt und erklären, wie sie sich beheben lassen
  • Struktur: logische Überschriftenebenen, aussagekräftige Seitentitel, korrekt gesetzte Sprache der Seite
  • Anpassbarkeit: Inhalte bleiben bei Zoom auf 400 Prozent und geänderten Textabständen ohne horizontales Scrollen nutzbar

Die Barrierefreiheitserklärung

Betroffene Anbieter müssen Informationen zu ihren Diensten bereitstellen, unter anderem eine Barrierefreiheitserklärung. Sie beschreibt, welche Anforderungen die Website erfüllt, welche Teile noch Barrieren enthalten und wie Nutzer Probleme melden können. Sie ist am besten gut auffindbar verlinkt, etwa im Footer neben Impressum und Datenschutz.

Wichtig ist Ehrlichkeit: Eine Erklärung, die alles als erfüllt darstellt, aber nicht stimmt, hilft niemandem. Wir formulieren sie auf Basis des tatsächlichen Prüfergebnisses.

Was wir leisten und was nicht

DEKODE prüft nach WCAG 2.1, behebt Mängel an Websites und baut neue Seiten von Anfang an barrierefrei. Wir erteilen keine Rechtsberatung und stellen keine offizielle Zertifizierung aus. Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt und welche Pflichten daraus folgen, sollten Sie im Zweifel mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt klären. Wir liefern die technische Grundlage dafür.

Passt das zu Ihnen?

Für wen ist das sinnvoll?

Das passt gut, wenn …

  • Sie betreiben einen Online-Shop, eine Buchungsstrecke oder eine verbindliche Online-Anmeldung
  • Sie sind unsicher, ob das BFSG für Sie gilt, und möchten eine fundierte Einschätzung
  • Sie planen eine neue Website und möchten sie von Anfang an barrierefrei bauen
  • Ihre bestehende Seite hat Kontrast-, Formular- oder Bedienprobleme

Das passt eher nicht, wenn …

  • Sie suchen eine rechtsverbindliche Aussage oder ein amtliches Zertifikat. Das leisten wir nicht
  • Ihre Website besteht nur aus einer einfachen Visitenkarte und Sie sind Kleinstunternehmen. Dann reicht oft ein kurzer Basis-Check
Aus der Praxis

Typische Fehler, die wir immer wieder sehen

Aus Projekten mit Handwerksbetrieben, Fahrschulen und kleinen Unternehmen.

Zu geringe Kontraste

Hellgraue Schrift auf weißem Grund oder Text über Bildern wirkt modern, ist aber für viele Menschen nicht lesbar. Der Mindestkontrast für Fließtext liegt bei 4,5 zu 1.

Fokus unsichtbar gemacht

Der Rahmen um das aktive Element wird aus Designgründen entfernt. Wer mit der Tastatur navigiert, sieht dann nicht mehr, wo er sich befindet.

Formulare ohne Beschriftung

Ein Hinweistext, der nur als Platzhalter im Feld steht, verschwindet beim Tippen. Jedes Feld braucht eine dauerhaft sichtbare Beschriftung.

Bilder ohne oder mit unsinnigem Alt-Text

Dateinamen wie „IMG_2043“ oder die Wiederholung von Stichworten helfen nicht. Ein guter Alt-Text beschreibt kurz, was zu sehen und wichtig ist.

Nur automatischen Tests vertrauen

Prüfwerkzeuge finden nur einen Teil der Barrieren. Ob eine Seite wirklich bedienbar ist, zeigt erst die Prüfung von Hand.

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Häufige Fragen

Ihre Fragen beantwortet

Nicht dabei, was Sie wissen möchten? Fragen Sie uns direkt.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Das hängt davon ab, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt. Betroffen sind bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Online-Shops oder Buchungsstrecken mit Vertragsschluss. Kleinstunternehmen sind für Dienstleistungen ausgenommen. Eine reine Informationsseite ist meist nicht erfasst. Wir geben Ihnen eine Einschätzung, im Zweifel empfehlen wir eine rechtliche Prüfung.

Was ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG?

Gemeint sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Für Dienstleistungen sind sie von den Pflichten des BFSG ausgenommen.

Welcher Standard gilt für barrierefreie Websites?

Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Neue Projekte sollten sich an WCAG 2.2 orientieren, das WCAG 2.1 einschließt.

Was kostet ein Barrierefreiheits-Audit oder eine Umsetzung?

Der Preis hängt von Umfang und Zustand der Website ab: Anzahl der Seiten und Vorlagen, Formulare, Funktionen. Nach dem kostenlosen Erstgespräch und einem ersten Blick auf die Seite erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder können Maßnahmen anordnen. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall in Frage kommt, sollte juristisch geklärt werden.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Betroffene Anbieter müssen Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Dienste bereitstellen, dazu gehört die Barrierefreiheitserklärung. Wir erstellen sie auf Basis des Prüfergebnisses und binden sie gut auffindbar auf Ihrer Website ein.

Verbessert Barrierefreiheit auch die Platzierung bei Google?

Sie wirkt indirekt: Klare Struktur, beschriftete Elemente und saubere Technik erleichtern es Suchmaschinen, Inhalte zu verstehen, und verbessern die Nutzung. Barrierefreiheit ist aber kein direkter Ranking-Garant. Mehr dazu unter SEO Reutlingen.

Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Erzählen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch von Ihrem Betrieb. Sie erhalten danach ein konkretes, schriftliches Angebot.

Zuletzt aktualisiert: · DEKODE Digitalagentur, Augenriedstraße 81, 72800 Eningen unter Achalm

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